Seit Januar 2023 gesetzlich geregelt: Die elektronische Krankschreibung
Bei Ihrem Arztbesuch verläuft alles wie immer.
Die Krankschreibung wird aber nun von uns elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber muss sich diese einige Werktage später von der Krankenkasse - wieder elektronisch - holen.
Ein Papierausdruck für die Kasse oder den Arbeitgeber wird somit nicht mehr benötigt.
Sie müssen auch keine Unterlagen mehr an Kasse oder Arbeitgeber übermitteln.
Wenn Sie ein persönliches Papierexemplar für ihre Unterlagen haben möchten, sprechen Sie uns bitte an.
Hausarztpraxis am Schlossgarten Wilhermsdorf, Dres. med. P. Girke, G. Eisenbarth und H. Eisenbarth